Am 28. Januar 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vorgelegt. Wir, als Vertreter*innen der digitalen Zivilgesellschaft, bedanken uns für die Gelegenheit, den vorgelegten Entwurf zu kommentieren und Stellung zu beziehen. Wir erkennen die, vor allem in den letzten Jahren zunehmenden, Bemühungen der Bundesregierung an, wenn es um den Umgang mit und die Verfolgung von Hass und Abwertung im Netz geht; und es scheint, dass viele der Forderungen und der Kritik der letzten zwei Jahre gegenüber dem NetzDG im vorgelegten Referentenentwurf aufgegriffen wurden. Nichtsdestotrotz bleiben einige Punkte offen. Das Gesetz bleibt für uns – trotz notwendiger Änderungen – weiterhin umstritten. Viele vergleichsweise leicht umzusetzende Änderungen werden angegangen, aber grundsätzliche Problemstellungen bleiben bestehen. Wir befürchten, dass damit das NetzDG als Ganzes seinem Zweck - Schutz vor Hassrede, aber unter Wahrung der Meinungsfreiheit - nicht gerecht werden kann.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.